Knigge für rücksichtsvolles Verhalten
Gemäss der Studie «Wandern in der Schweiz 2020» wanderten bereits 2019 jährlich über vier Millionen Menschen. Heute dürften es aufgrund des anhaltenden Wanderbooms wohl noch mehr sein. Bei einem hohen Personenaufkommen werden nicht nur die Wanderweginfrastruktur und die Flora und Fauna beansprucht, sondern auch die Nerven so manchen Wanderfreundes. Die gute Stimmung auf den Wanderwegen sowie die Wahrung der intakten Natur als Basis des Wanderns verlangen nach einem «Wanderknigge»: ein paar simplen Grundregeln, die jede Benützerin und jeder Benützer von Wanderwegen mit in den Rucksack packen sollte.
ETIKETTE FÜR EIN FRIEDLICHES MITEINANDER
«Vielen Leuten ist nicht bewusst, dass etwa 40 Prozent der Wanderwege über landwirtschaftlich genutztes Gebiet führen», stellt Olivia Grimm, Abteilungsleiterin Infrastruktur beim Verband Schweizer Wanderwege, fest. «So geht manchmal vergessen, dass man beim Wandern nicht nur in der Natur, sondern oft auch bei Bäuerinnen und Bauern oder anderen Landbesitzern zu Gast ist», ergänzt sie. Nicht selten unterstützen diese auch beim Wanderwegunterhalt. Aus Respekt gegenüber der geleisteten Arbeit und dem Goodwill, Wandernde auf dem eigenen Grundstück passieren zu lassen, sollten markierte Wanderwege nicht verlassen werden und Abfälle unterwegs in Mülleimern entsorgt oder wieder mit nach Hause genommen werden. «Dazu gehören auch das Taschentuch nach dem ‹Toilettenstopp› oder Grünabfälle – insbesondere exotische Lebensmittel, die in der heimischen Natur nur langsam abgebaut werden», erklärt Olivia Grimm.
Weidezäune nach dem Durchgehen wieder zu schliessen, gehört ebenso zum guten Ton, wie das Auto nur auf den dafür vorgesehenen Flächen zu parkieren. Das freut nicht nur die Grundbesitzerinnen und Grundbesitzer, sondern auch diejenigen Tiere, welche die Wiesen als Nistplatz oder Nahrungsquelle nutzen. Am besten lässt man das Auto gleich ganz zu Hause und wählt die öffentlichen Verkehrsmittel, die unterschiedliche Start- und Zielorte einer Wanderung ermöglichen und mit denen sich nerviger Stau vermeiden lässt. Tiere und Pflanzen sollten während einer Wanderung nicht gestört werden – die Naturbewohner also beispielsweise nur von Weitem beobachtet und Blumen nicht gepflückt werden. Wer in der Wanderpause grillieren möchte, sollte dies an offiziellen Grillstellen tun. Ein auf dem empfindlichen Naturboden errichteter Steinkreis gehört dabei nicht dazu. Feuer zu entfachen, ist in entsprechend markierten Gebieten gar verboten. Um die an gewissen Orten besonders fragile Natur zu schützen, machen Verbots- und Hinweisschilder auf das richtige Verhalten aufmerksam. Dies kann auch bedeuten, Hunde an der Leine führen zu müssen.
Für das funktionierende Miteinander und die nachhaltige Wahrung der sauberen und intakten Natur wirken gegenseitige Rücksichtnahme und ein freundlicher Gruss oft Wunder – gemäss ungeschriebenem Wandergesetz ab 2000 Metern über Meer sogar per Du.
Text aus der Medienmitteilung der Schweizer Wanderwege
Bern, 19. Mai 2022